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   OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98   

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OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98 (https://dejure.org/1999,8018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.1999 - 9 L 3496/98 (https://dejure.org/1999,8018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 9 L 3496/98 (https://dejure.org/1999,8018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Stichweg, Buchgrundstück, Erschlossensein, Hindernis, Lehrbaustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 8 A 3488/96
  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs dann ein, wenn es dazu führt, dass ein (z.B. sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muss, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne Weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 15.1.1988 - 8 C 111.86 - DVBl. 1988, 896 - BVerwGE 79, 1).

    Bilden sie aber ein Buchgrundstück, sind sie schon deswegen in die Beitragsverteilung einzubeziehen, ohne dass es im Einzelnen auf die Frage der einheitlichen Nutzung ankommt (vgl. dazu. BVerwG, Urt. v. 15.1.1988, aaO, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 1.4.1981 - 8 C 5.81 - KStZ 1991, 192).

    sein Grundstück im Verhältnis zu einer anderen Anbaustraße mit der Folge zu "verschließen", dass sein (Anlieger- oder Hinterlieger-)Grundstück zu Lasten der übrigen erschlossenen Grundstücke bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für diese Straße unberücksichtigt zu bleiben hat (BVerwG, Urt. v. 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, aaO).

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse in der Regel dann erschließungsbeitragsrechtlich als selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (so in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - DVBl. 1999, 395 = ZMR 1999, 68; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - DVBl. 1995, 1137 = BVerwGE 99, 23; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 - KStZ 1996, 156 ZMR 1996, 49; st. Rspr. seit Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - DVBl. 1985, 297 - BVerwGE 70, 247).

    Da der nördliche Teil des Flurstücks 40/3 nur eine Tiefe von 3, 50 m hat, damit nicht selbständig bebaubar ist, hätte dies sonst - vom Gesichtspunkt des Hinterliegergrundstücks und der Eigentümeridentität abgesehen - die beitragsrechtliche nicht hinnehmbare Konsequenz, dass das Flurstück 29/39 überhaupt nicht mit einem Erschließungsbeitrag belastet werden könnte, obgleich sich für den Eigentümer das Vorliegen nicht eines, sonders mehrerer (Buch-)Grundstücke baurechtlich in keiner Weise hinderlich auswirkt (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998, aaO, mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Soll eine Nutzung, hier also die Anfahrbarkeit eines Grundstücks, ausgeschlossen werden, muss sich vielmehr ein planerischer Wille in Festsetzungen des Bebauungsplanes konkret niederschlagen (BVerwG, Urt. v. 3.2.1984 - 4 C 17.8.2 - BVerwGE 68, 369).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Bilden sie aber ein Buchgrundstück, sind sie schon deswegen in die Beitragsverteilung einzubeziehen, ohne dass es im Einzelnen auf die Frage der einheitlichen Nutzung ankommt (vgl. dazu. BVerwG, Urt. v. 15.1.1988, aaO, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 1.4.1981 - 8 C 5.81 - KStZ 1991, 192).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse in der Regel dann erschließungsbeitragsrechtlich als selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (so in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - DVBl. 1999, 395 = ZMR 1999, 68; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - DVBl. 1995, 1137 = BVerwGE 99, 23; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 - KStZ 1996, 156 ZMR 1996, 49; st. Rspr. seit Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - DVBl. 1985, 297 - BVerwGE 70, 247).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Begründung des Bebauungsplanes durchaus eine - teilweise sogar große - Bedeutung zukommt; sie ist eine wesentliche Hilfe für die Verdeutlichung und die Auslegung des Bebauungsplanes (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300; Beschl. v. 23.12.1997 - 4 BN 23.97 - ZfBR 1998, 154 = BauR 1998, 515).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse in der Regel dann erschließungsbeitragsrechtlich als selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (so in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - DVBl. 1999, 395 = ZMR 1999, 68; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - DVBl. 1995, 1137 = BVerwGE 99, 23; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 - KStZ 1996, 156 ZMR 1996, 49; st. Rspr. seit Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - DVBl. 1985, 297 - BVerwGE 70, 247).
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Begründung des Bebauungsplanes durchaus eine - teilweise sogar große - Bedeutung zukommt; sie ist eine wesentliche Hilfe für die Verdeutlichung und die Auslegung des Bebauungsplanes (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300; Beschl. v. 23.12.1997 - 4 BN 23.97 - ZfBR 1998, 154 = BauR 1998, 515).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse in der Regel dann erschließungsbeitragsrechtlich als selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (so in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - DVBl. 1999, 395 = ZMR 1999, 68; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - DVBl. 1995, 1137 = BVerwGE 99, 23; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 - KStZ 1996, 156 ZMR 1996, 49; st. Rspr. seit Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - DVBl. 1985, 297 - BVerwGE 70, 247).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98
    Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (Urt. v. 20.6.1973 - IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 L 1587/00

    Erreichbarkeitsanforderung; Fußgängertunnel; Hinterliegergrundstück; Kurklinik

    Die Nutzung als Kurklinik hat zur Folge, dass, im Verhältnis zu Wohngrundstücken, gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen sind (ähnlich bereits der Senat mit Urteil vom 20. Juli 1999 - 9 L 3496/98 - Nds.Rpfl. 2000, 214 für den Bereich des Erschließungsrechts, in dem für eine im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung Sondergebiet "Lehrbaustelle der Bauindustrie" auch eine besonders qualifizierte Anfahrbarkeit gefordert wurde).
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